Gesundheitsvorsorge steuerbefreit!

Bei den Steuerbefreiungen gibt es ab 1. Jänner 2016 Änderungen:

Die Steuerbefreiung wird auf die Gesundheitsvorsorge ausgedehnt. Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention sind befreit. Dass gibt Ihnen die Möglichkeit mit mir Leistungen für Ihre Belegschaft anzubieten und gleichzeitig Steuern zu sparen!

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